ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Stand Januar
2013
Für die Erbringung von
haushaltsnahen und familienunterstützenden Dienstleistungen für den nicht-kaufmännischen Geschäftsverkehr.
§ 1. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im sog. nicht-kaufmännischen Verkehr, also wenn es sich beim Auftraggeber nicht um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB handelt.
1.1 Entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartner erkennen wir nur an, wenn wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.2 Es gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma: Die Fensterputzerin & Home Clean-Service nachstehend "Dienstleister" genannt ausschließlich die hier niedergeschriebene Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Kunde- nachstehend "Auftraggeber" – genannt bei Auftragserteilung einverstanden erklärt.
1.4 Informationen und Preise aus Prospekten, Werbung etc. des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich. In jedem Fall gelten die im Auftrag/Angebot bestätigten Leistungen und Preise.
§ 2. Vertragsgegenstand
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Dienstleiter bietet hauswirtschaftliche, haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen an. nachstehend " Dienstleistungen" Diese können umfassen die Reinigung und Aufräumen ihrer/der Privatwohnung/ des Hauses,das Waschen und Bügeln ihrer/von Kleidung, Fenster putzen, Entkalken von Sanitäreinrichtung, Betten beziehen, Geschirr spülen, die Einkäufe sowie die Versorgung von ihren Haustieren und Pflege von Pflanzen u.v.m
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Der Dienstleister verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Dienstleistungen sach- und fachgerecht auszuführen.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Nach Beendigung der Dienstleistungen außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt der Dienstleister Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.
2.4 Die Dienstleistungen werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer Vereinbarungen.
2.5 Der Auftraggeber nimmt die Dienstleistungen gemäß diesem Dienstleistungsauftrag für mindestens 1 Stunde in Anspruch.
2.6 Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Haushalts-Service/ Home Clean-Service stellt der Auftraggeber sämtliche Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte, Strom, Wasser usw. zur Verfügung die zur Erfüllung der Dienstleistungen nötig sind. Es werden ausschließlich die Erfüllungsgehilfen von den Dienstleister zur Verfügung gestellt. Gesonderte Vereinbarung können getroffen werden.
2.7 Bei einmaligen Haushalts-Service/ Home Clean-Service wie: Frühjahrsputz, Grundreinigung, Umzugsreinigung, Treppenhausreinigung usw. werden die entsprechenden tatsächlichen Stunden und der vereinbarte Stundensatz in Rechnung gestellt, zzgl. Reinigungsmittel und sonstige eingesetzte Reinigungsmaschinen.
2.8 Der Auftraggeber kann Arbeitsanweisungen nur an den Dienstleister geben, und nicht an die Erfüllungsgehilfen von dem Dienstleister. Der Auftraggeber kann die Erfüllungsgehilfen anweisen, welche hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu tun sind, jedoch keine Arbeitsanweisungen im Sinne einer Direktionsrechts ausüben, daher die Zeit und der Einsatzort usw. sind notwendigerweise vom Auftraggeber mit den Dienstleister abzustimmen.
2.9 Es wird ein fester Wochen Tag bzw. Tage für die Ausführung der kontinuierlichen gebuchten Dienstleistung (Haushalts-Service/ Home Clean-Service) vereinbart. Es bleibt den Dienstleister jedoch vorbehalten, diesen Einsatztag in Absprache mit dem Auftraggeber zu ändern, wenn die Organisation dies erfordert. Auch die Einsatzzeiten können variieren.
2.10 Der Auftraggeber gewährt den Erfüllungsgehilfen des Dienstleisterswährend seiner Abwesenheit den Zugang zu dem vereinbarten Einsatz Objekt. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers dafür zu sorgen, dass die Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters in die Räumlichkeiten hinein kommen. Er muss dabei mit einer Kulanz bei den Zeiten rechnen und auch einem Wechsel der Zeiten wie 2.9 vereinbart. Wenn kein Objekt Schlüssel hinterlegt wird, liegt das Risiko, dass die Dienstleistung stattfindet ausschließlich beim Auftraggeber. Es wird daher dringend angeraten, dass der Auftraggeber dem Dienstleister Objekt Schlüssel für die entsprechenden Objekte aushändigt, so dass der Haushaltsservice ohne Zutun des Auftraggebers erledigt werden können unter der Regie des Dienstleisters.
§ 3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (schriftliches Angebot) Email, Fax, und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
§ 4. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen vereinbart.
4.3 Der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
4.4 Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
§ 5. Auftragsstornierungen
5. Wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird und die Dienstleistungen nicht wie vereinbart erbracht werden kann, so wird dennoch die vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt.
5.1 Auftragsstornierungen bei regelmäßig gebuchten Dienstleistungen ( Home Clean-Service) ob nun wöchentlich/vierzehntägig/monatlich bereits durch den Auftraggeber bestätigter Aufträge sind 5 Werktage vor dem Einsatztermin kostenlos. Zwischen 5 Werktagen und 24 Std. vor Einsatzbeginn entsteht eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes. Wird ein Einsatz unter 24. Std. vor Einsatzbeginn storniert oder den Erfüllungsgehilfen des Dienstleister nicht der Zugang zum Reinigungsobjekt gewährleistet, entsteht eine Gebühr von 100% des Auftragswertes.
5.2 Auftragsstornierungen bei einen bereits durch den Auftraggeber bestätigten Fensterreinigung/Glasreinigung Termin sind 5 Werktage vor dem Einsatztermin kostenlos. Wird ein Einsatz unter 24. Std. vor Einsatzbeginn storniert oder den Erfüllungsgehilfen des Dienstleister nicht der Zugang zum Reinigungsobjekt gewährleistet, entsteht eine Gebühr von 100% des Auftragswertes
§ 6. Haftung und Haftungsbegrenzung
4. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Dienstleister im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.
4.1 Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Bei Verlust ist jeder Objekt Schlüssel versichert. Bei Verlust eines Objekt Schlüssels wird der Auftraggeber schnellstmöglich informiert. Dadurch entstehende Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Zylinderaustausch sind ebenfalls versichert.
4.3 Sollte eine bestimmte Anfangszeit der Dienstleitung vereinbart sein, übernimmt der Dienstleister keine Haftung Gewähr dafür, dass diese eingehalten wird. Es bleibt den Dienstleister auch vorbehalten, eine Änderung der Zeiten vorzunehmen und dem Auftraggeber dies mitzuteilen. Eine weitergehende Entschädigung für Nichtleisten ist ausgeschlossen, daher u.a. dass der Auftraggeber keine Schäden, die ihm durch das Nichterscheinen der Erfüllungsgehilfen entstehen können, ersetzt verlangen kann.
4.4 Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet der Dienstleister nach Maßgabe von Absatz a) auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt den Dienstleisterausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
a. für Personenschäden 3 Millionen Euro
b. für Sachschäden 3 Millionen Euro
c. für Vermögensschäden 1 Million Euro
d. für Schlüsselschäden 50.000 Euro
e. für Tätigkeitsschäden 1 Million Euro
f. für Schäden gemäß Umweltschadensgesetz 1,5 Millionen Euro
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung des Dienstleister in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Haushaltsmaschinen, Haushaltsgeräten, Heizvorrichtungen, elektrischen Anlagen o. ä.
§ 7. Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 8. Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 9. Zahlungsbedingung und Zahlungsstörung
7. Da der Dienstleister seine Erfüllungsgehilfen pünktlich entlohnen möchte, ist die pünktliche Rechnungs Begleichung seitens des Auftraggebers wichtig. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb 10-Tage ab Rechnungs Datum zahlbar. Skontoabzüge werden, wenn nicht gesondert auf Rechnung ausgewiesen, nicht anerkannt.
7.1 Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Haushalts-Service/ Home Clean-Service stellt der Dienstleister seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
7.2 Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Dienstleister berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
7.3 Bei Zahlungsverzug von 30-Tagen behält sich der Dienstleisternach Ankündigung das Recht vor, die Dienstleitungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einzustellen und die Arbeitsaufnahme erst dann fortzusetzen, wenn die Forderungen ausgeglichen sind.
7.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
7.5 Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist der Dienstleister berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen.
§ 10. Abwerbung
8. Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Erfüllungsgehilfen des Dienstleiters stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung der Erfüllungsgehilfen des Dienstleiters zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, die Erfüllungsgehilfen nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Objekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen.
8.1 Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Erfüllungsgehilfe nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungs Bereich handelnder Personen erfolgt ist.
8.2 Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500.-€ + gesetzl. MwSt. an den Dienstleiters fällig. Diese Klausel hat auch 6 Monate lang nach Kündigung des Auftrages Gültigkeit. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Zweifelsfall vom zuständigen Gericht prüfen zu lassen. Die Geltendmachung einer höheren Schadensersatzes, der im Einzelfall nachzuweisen ist, bleibt den Dienstleiters vorbehalten.
§ 9 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 11 Änderungsklausel
Der Dienstleiter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Dienstleiter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Auftraggebers.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lübeck.
1.1 Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
Es ist stets nur deutsches Recht anwendbar.
AGB Stand: 01/2013
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Die Fensterputzerin & Home Clean-Service
Im Gleisdreieck 15
23566 Lübeck
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0172 / 5929297
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Unsere Haushaltshilfen, Reinigungskräfte sind jederzeit für Sie da.