Das Einkommensteuergesetz (EStG) bietet Steuerzahlern die Möglichkeit, Aufwendungen für unsere
haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen.
Im Gesetz zur Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen ist unter anderem in Artikel 1 (gültig ab dem 01.02.2009) festgelegt, das sich die
tarifliche Einkommensteuer des Steuerpflichtigen, vermindert um die sonstigen
Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20%, höchstens 4000 Euro der Aufwendungen ermäßigt.
Wichtig für alle ist dabei
erstens, dass es sich um eine "haushaltsnahe Dienstleistung" handelt. Zweitens müssen Sie eine Rechnung erhalten und sie per Überweisung bezahlen.
Deshalb bewahren
Sie ihre Überweisungen stets auf!
Wichtiger
Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und
der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Ob und welchem Umfang die
genannten haushaltsnahen steuerlichen Vorteile bei Ihnen greifen können, besprechen Sie unbedingt mit einem sachkundigen Steuerberater!
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung? Dann schreiben Sie uns einfach über
unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an. Tel. (0451) 9892363
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